Motorradführerschein
Fahrschulklasse A, A2, A1 und AM
Führerscheinklasse A.
Die Fahrschulklasse A erlaubt, das Fahren von Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter: 24 – bzw. 20 bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Der Führerschein der Klasse „A“ schließt die Klassen AM, A1 & A2 mit ein.
Theorie: Mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff á 90 Minuten bei Ersterwerb (6 Doppelstunden á 90 Minuten bei Erweiterung); 4 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff.
Beim Aufstieg A2 nach A ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Führerscheinklasse A2.
Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Der Führerschein der Klasse A2 schließt die Klassen AM & A1 mit ein.
Theorie: Mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff á 90 Minuten bei Ersterwerb (6 Doppelstunden á 90 Minuten bei Erweiterung); 4 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff.
Beim Aufstieg von A1 nach A2 ist bei jeweils mindestens zweijährigem Vorbesitz der niedrigeren Klasse kein Theorieunterricht vorgeschrieben.
Führerscheinklasse A1.
Krafträder, auch mit Beiwagen, Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW (15 PS); Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
Mindestalter: 16 Jahre
Der Führerschein der Klasse A1 schließt die Klasse AM mit ein.
Theorie: Mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff á 90 Minuten bei Ersterwerb (6 Doppelstunden á 90 Minuten bei Erweiterung); 4 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff.
Führerscheinklasse AM.
Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 cm³ oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.
Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung.
Mindestalter: 15 Jahre
Theorie: Mindestens 12 Doppelstunden (á 90 Minuten) bei Ersterwerb des Führerscheins (6 bei Erweiterung). 2 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff.