Traktor-Führerschein
Klasse L – Führerschein für landwirtschaftliche Zugmaschinen
Führerscheinklasse L.
Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h sind Fahrzeuge der Klasse L (ehemals Klasse 5). Werden Anhänger mitgeführt, darf nicht schneller als 25 km/h (bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit) gefahren werden.
Die Fahrerlaubnis der Klasse L gilt nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke; die Zweckbindung entfällt bei Fahrberechtigungen, die vor 1999 erteilt wurden, was beim Umtausch durch die Schlüsselzahlen 174 und 175 kenntlich gemacht wird.
Klasse L umfasst außerdem selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie Stapler und andere Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h, auch mit Anhängern.
Mindestalter: 16 Jahre
Theorie: 12 Doppelstunden à 90 Minuten. 2 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff.